Insolvenzrecht Ratgeber: Der Umgang mit dem deutschen Insolvenzrecht wird vom Gesetzgeber durch die Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Durch dieses Insolvenzrecht, welches dem Zivilrecht zugeordnet ist, ermöglicht der Gesetzgeber jedem Schuldner der wirtschaftlich gescheitert ist, eine Befreiung seiner restlichen Verbindlichkeiten und einen wirtschaftlichen Neuanfang in der Bundesrepublik Deutschland…
Allerdings gibt es die neue Insolvenzordnung, welche das Insolvenzrecht deutlich vereinfacht hat, erst seit dem Jahr 2001. Ziel der Neuerungen war es, den Schuldnern, seien es nun Privatpersonen oder auch Selbstständige und Freiberufler, eine besser Chance für einen Neustart in finanzieller und beruflicher Hinsicht zu geben. Diese Insolvenzordnung regelt einerseits den Ablauf der ver- schiedenen Insolvenzverfahren, aber natürlich auch die Zuständigkeiten der einzelnen Insolvenzgerichte. So wird in der Regel das Amtsgericht auch als Insolvenzgericht angesehen. Ebenfalls wird in der Insolvenzordnung geregelt, wann die Kosten des Verfahrens gestundet werden können. Hierbei wird der Problematik Rechnung getragen, dass überschuldete Personen kaum ausreichend Geld aufbringen können, um die Verfahrenskosten abzudecken. Deshalb besteht die Mög- lichkeit, die Verfahrenskosten bis zur Restschuldbefreiung zu stunden, diese sind allerdings dann von der Restschuldbefreiung nicht betroffen, sondern müssen nachträglich noch gezahlt werden.
Ebenfalls werden im deutschen Insolvenzrecht durch die Insolvenzordnung alle Fälle geregelt, in denen ein Antrag auf Insolvenz überhaupt gestellt werden kann, wobei das Insolvenzrecht vorwiegend drei Gründe vorsieht: Diese Gründe sind laut der InsO die Zahlungsunfähigkeit, die drohende Zahlungsunfähigkeit und die Überschuldung. Eine Zahlungsunfähigkeit liegt immer dann vor, wenn die fälligen Forderungen der Schuldner nicht mehr beglichen werden können. Eine drohende Zahlungsunfähigkeit ist dann gegeben, wenn bereits klar ist, dass Forderungen, die erst später fällig werden, dann nicht mehr gezahlt werden können. Von einer Überschuldung hingegen können nur juristische Personen betroffen sein. Eine Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen vom Schuldner nicht mehr ausreicht, um die bestehenden Verbindlichkeiten abzudecken.
Auch alle weiteren Belange des Insolvenzrechts werden in der Insolvenzordnung genau geregelt. Dazu gehören beispielsweise die Rechten und Pflichten der Gläubiger, die Möglichkeiten beim Antrag auf Insolvenz oder auch die Verwertung des Vermögens des Schuldners. So sind Schuldner beispielsweise verpflichtet, im Rahmen vom Insolvenzverfahren alle Mittel zu nutzen, um Einnahmen zu erzielen und somit den Schuldenstand zu senken. Bei der Privatinsolvenz müssen die Schuldner sich also um eine Anstellung bemühen, die ein entsprechendes Entgelt bietet, das über der Pfändungsfreigrenze liegt. Die pfändbaren Beträge des Einkommens werden dann gleichmäßig auf die Insolvenzgläubiger verteilt. Aber auch die Offenlegung von einmaligen Einnahmen, welche etwa aus einer Erbschaft stammen können, werden als Obliegenheiten durch die InsO geregelt. Denn auch hiervon muss ein gewisser Teil zum Abbau der Schulden verwendet werden.












